Ginnheimer Blättche aktuell, Ausgabe Nr. 14 - November 2002 bis Ostern 2003 I zurück I

Lärmschutz Rosa-Luxemburg-Straße
Im November 2001 forderte der Ortsbeirat vom Magistrat:
1. entlang der Rosa-Luxemburg-Straße in den Grenzen des Ortsbezirks 9 Lärmmessungen vorzunehmen;
2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie hoch die gemessenen Lärmbelastungen sind und ob sie den heute geltenden Vorschriften entsprechen;
3. zu prüfen, welche Verbesserungen durch Lärmschutzwände und Dehnungsfugen nach dem neuesten technischen Standard erreicht werden könnten.
Begründung:
Von der Rosa-Luxemburg-Straße geht seit Jahren eine enorme Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebiete in Ginnheim aus. Die niedrigen Wände entlang der Schnellstraße können den Schall nicht wirksam zurückhalten. Der Krach, der beim Überfahren der Dehnungsfugen entsteht, wird überhaupt nicht gedämpft. Dieser Lärm wird sich in Zukunft weiter erhöhen, bedingt durch die geplanten Bauvorhaben im Frankfurter Norden, vor allem den neuen Stadtteil Riedberg. In seiner Stellungnahme vom 19.01.2001 teilt der Magistrat mit, welche Verkehrsentwicklung er auf der Rosa-Luxemburg-Straße
in Zukunft erwartet. Im Bereich Ginnheim soll die tägliche Auslastung von aktuell rund 31.000 auf zirka 45.000 KFZ ansteigen - das wäre ein Zuwachs von sage und schreibe 45 Prozent! Angesichts dieser Prognose hat der Ortsbeirat erhebliche Zweifel, dass die Zunahme der Verkehrsbelastung nicht "zu einer wahrnehmbaren Veränderung der Lärmimmissionen" führt (wie vom Magistrat vorgetragen).
Die Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2002
zu den Fragen 1 und 2):
Der Magistrat wird im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auch für das Gebiet entlang der Rosa-Luxemburg-Straße eine Verkehrslärmberechnung entsprechend der oben genannten Verkehrslärmschutzverordnung erarbeiten und in diesem Rahmen eine aktuelle Bewertung vornehmen.
Zum Nachweis gesetzlicher Ansprüche auf Lärmschutz im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen werden grundsätzlich nur schalltechnische Berechnungen zugelassen. Die für den Straßenbau anzuwendenden Berechnungsverfahren werden in der "Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) beschrieben.
Messungen des Verkehrslärms - wie entlang der Rosa-Luxemburg-Straße gefordert - unterliegen einer Vielzahl von Einflussgrößen (Windrichtung und -stärke, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, andere Emissionsquellen etc.), die eine objektive Beurteilung der tatsächlichen Lärmbelastung durch eine Straße erschweren. Sie werden daher regelmässig nicht zum Nachweis gesetzlicher Ansprüche auf Lärmschutz anerkannt. - Beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße in ihrer heutigen Form wurden die gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz eingehalten.
zur Frage 3):
Eine Überprüfung der Wirksamkeit und gegebenenfalls Verbesserung oder Erweiterung der vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ist aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel seitens des Magistrats - Straßenbauamt derzeit nicht vorgesehen.
Na also – viel Nichts um Lärm!

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