Ginnheimer Blättche aktuell, Ausgabe Nr. 14 - November 2002 bis Ostern 2003 I zurück I

Wie Frankfurt evangelisch wurde (Teil 2)
Zur Geschichte der Reformation in der Reichsstadt
Als Martin Luther am 14. April 1521 erstmals zum Evangelischen Kirchentag in Frankfurt Station machte, lief der katholische Dekan des Liebfrauenstifts, Johannes Cochläus, fast Amok.
Im Jahr 1526 wurde die erste Trauung und 1527 die erste Taufe nach evangelischem Ritus in deutscher Sprache im Dom gefeiert. Mit solch kleinen Zugeständnissen gab sich jedoch die Bevölkerung nicht zufrieden. Sie verlangte die Abschaffung des alten Kirchenwesens. Aufgewiegelt von den evangelischen Prädikanten, die von der Kanzel eifrig agitierten, machte sich das Volk Luft, indem es Kirchen stürmte und altgläubige Geistliche tätlich angriff. Zu Weihnachten 1531 und 1532 drangen Hunderte von Protestanten in den Dom ein und verhinderten das katholische Hochamt.
Angesichts der Tumulte fürchtete der Rat einen Bürgeraufruhr, der auch die patrizische Herrschaft hätte stürzen können. Daher rang sich die Stadtregierung Mitte April 1533 dazu durch, den katholischen Kultus in Frankfurt zu verbieten. Um die Verantwortung dafür nicht allein tragen zu müssen, entschloss sich der Rat zu einem damals äußerst ungewöhnlichen Schritt: Er ließ am 21. April 1533 die - ansonsten von der politischen Willensbildung ausgeschlossenen - Bürger darüber abstimmen. Eine überwältigende Mehrheit votierte für die Abschaffung des katholischen Kirchenwesens.
Das Verbot des katholischen Kultus in Frankfurt konnte Kurmainz nicht hinnehmen. Es klagte beim Reichskammergericht und beantragte, Frankfurt bei Strafe der Reichsacht zur völligen Wiederherstellung des alten Kirchenwesens zu verurteilen. Dieser im Mai 1533 eröffnete Prozess war existenzbedrohend für Frankfurt. In seiner Verzweiflung entwickelte der Rat hektisch vielfältige diplomatische und juristische Aktivitäten.
Auf dem Höhepunkt der Krise wurden am 27. Oktober 1535 sogar Luther und Melanchthon schriftlich um Rat und Hilfe befragt. Luther antwortete den evangelischen Prädikanten am 10. November 1535, dass er sich nicht als Schiedsrichter in die Streitigkeiten einmischen wolle: Er habe "die Hoffnung für mein Evangelium nicht auf Euer Frankfurt gesetzt". Ein weiterer Absagebrief des Reformators an den Rat vom 23. November 1535 wird heute als besonderer Schatz in der Privilegienkammer des Instituts für Stadtgeschichte aufbewahrt.
Durch den Beitritt zum Schmalkaldischen Bund, einem Verteidigungsbündnis evangelischer Fürsten und Städte, konnte Frankfurt im Januar 1536 die Krise beenden, wenn es dafür auch mit seiner politischen Tradition der Kaisertreue brechen musste. Auf einen Krieg mit sämtlichen Mitgliedern des Bundes wollte es der Mainzer Erzbischof doch nicht ankommen lassen. Stillschweigend verzichtete er auf eine Fortsetzung des Prozesses. Die Sturmjahre der Reformation waren für die Stadt beendet.
Im folgenden Jahrzehnt der Ruhe und des Friedens baute der Rat das evangelische Kirchenwesen auf. Unter dem Vorwand kirchlich-sittlicher Kontrolle erließ er auch Verordnungen zur Überwachung der öffentlichen Moral. Zum Beispiel wurde allen Stadtbewohnern Fluchen, Völlerei, Glücksspiele, Hurerei, "unzüchtige" Tänze und sonstige Ausschweifungen verboten. So mündete paradoxerweise die Reformation, die als Auflehnung gegen überkommene Herrschaftstrukturen begonnen hatte, in erneute Bevormundung. (Schluss im nächsten Heft)

Sabine Hock für PIA-Wochendienst 4/01

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