Ginnheimer Blättche aktuell, Ausgabe Nr. 15 - April 2003 bis Herbst 2003 I zurück

Ginnheimer Ortsgericht

Das Ortsgericht mit einem Vorsteher und vier Schöffen beglaubigt Unter- und Abschriften sowie Sterbefallanzeigen, sichert Nachlässe, bewertet Grundstücke. Die Mitglieder des Ortsgerichts sind Ehrenbeamte des Landes Hessen und werden von der Stdtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Ortsbeiräte bestimmt. Die Amtszeit beträgt 10 Jahre, bei einem Lebensalter über 65 Jahre nur fünf.

Vorsteher des Ginnheimer Ortsgerichts ist seit 1997 Herr Stephan Hahl,
Woogstrasse 20, privat Tel. 52 80 90.

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