Ginnheimer Blättche aktuell, Ausgabe Nr. 18 - November 2004 bis Ostern 2005 I zurück

Lärmschutz fürs 3. und 4. S-Bahn Gleis

Am 6.12.2002 berichtete der Magistrat in B 1343 über die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zur Frage nach dem Lärmschutz. Unter anderem heißt es da:„Der 4-gleisige Ausbau der Strecke von Frankfurt-West nach Bad Vilbel stellt im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrsweges dar. Damit werden Schallschutzmassnahmen erforderlich. Für die Beurteilung ... ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BimSchV) maßgebend. ... Aus den Berechnungen ergaben sich für die Gesamtstrecke über 14 km neue Lärmschutzwände unterschiedlicher Höhe und für 1856 Häuser ein Anspruch auf passiven Lärmschutz. ... Da das Planfeststellungsverfahren für den 4-gleisigen Ausbau ein öffentlich rechtliches Genehmigungsverfahren ist, basiert es auf den gültigen Gesetzen, Vorschriften und Regeln der Technik. ... Eine Umsetzung und Finanzierung von weiteren, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehenden Maßnahmen ist nicht möglich.“Der Magistrat will alles im Rahmen seiner Möglichkeiten unternehmen, um ein optimales Maß an Lärmschutzeinrichtungen zu erlangen. Vielleicht fragen Betroffene den Magistrat direkt, was darunter zu verstehen ist?

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