Ginnheimer Blättche aktuell, Ausgabe Nr. 20 - November 2005 bis Ostern 2006 I zurück

Tierische Rechtsprechung

Ein Brieftaubenzüchter hat von einer Katzenbesitzerin 34.500 Euro Schadenersatz für eine getötete Taube ver-langt – und den Prozess verloren. Vor dem Siegener Landgericht argumentierte der Taubenliebhaber, der Kater sei auf die Voliere seiner wertvollen, durch zahlrei-che Preise dekorierten Taube gesprungen. Diese sei panisch herumgeflattert, gegen den Volierendraht gestoßen und habe sich das Genick gebrochen. Das Landgericht wies die Klage ab, da der Züchter nicht mit ausreichender Sicherheit den Kater der Beklagten verantwortlich machen könne. Er habe nur eine schnell vorbei flitzende Katze gesehen. Zeugen hätten den Kater ebenfalls nicht eindeutig identifizieren können. Immerhin gebe es in der Nachbarschaft mehrere ähnliche Katzen.

Für Sie gelesen in der Frankfurter Rundschau vom 15.7.05: Marianne Oehm

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