Planfeststellungsverfahren (PFV) zum U-Bahn-Bau Bockenheim-Ginnheim
Bevor das zuständige Regierungspräsidium (RP) Darm-stadt die Baugenehmigung erteilt („den Plan feststellt“), muss das Stadtplanungsamt das Vorhaben darlegen. Die Akten sind seit Mitte Oktober 2005 beim RP, der sie En-de Oktober 2005 schon gesichtet und Ergänzungen ver-langt hat. So stand Mitte November 2005 die Planoffen-lage im Technischen Rathaus unmittelbar bevor. Die 4 Wochen der Offenlage und 2 Wochen danach sind die einzige Zeit, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Ein-wendungen, Anregungen und Bedenken in das Verfah-ren einbringen können. Unter www.ginnheim.com oder www.frankfurt22.de fin-den Sie bei PRO 16 Informationen und Formulierungs-hilfe. Der Anrufbeantworter von PRO 16 nimmt Ihre Fra-gen auf unter Tel. 95 15 84 25. Beachten Sie auch die Plakate und Wurfsendungen zu diesem Thema. Wer nichts unternimmt, hat schon verloren.