Ginnheimer Blättche aktuell, Ausgabe Nr. 21 - Ostern 2005 bis November 2006 I zurück

U4: 400 Einwendungen eingereicht

Als Sprecher der Bürgerinitiative PRO 16
berichtet Dr. Ulrich Bosler

Bis zum Ende der Einwendungsfrist am 23.2.2006 gegen das geplante Bauvorhaben U4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim schrieben sehr viele Bockenheimer und Ginnheimer Einwendungen.

Thomas Ottes von Pro 16: „Soweit wir es abschätzen können, haben etwa 400 Bürgerinnen und Bürger Einwendungen geschrieben. Dafür im Namen des ganzen Pro 16 - Teams ein herzliches Dankeschön!“ Einen großen Teil davon brachte Pro 16 persönlich zum RP nach Darmstadt.

Die Aspekte, die das Kernteam von Pro 16 in seinen Anwendungen beanstandete, bezogen sich u.a. auf die schlechte Vorbereitung und fehlende Zusicherungen durch die VGF, auf fehlende Trassenalternativen und den Bockenheimer Friedhof. Dr. Ulrich Bosler von Pro 16: „Die Planunterlagen waren nicht vollständig und alte Daten wurden lieblos einfach fortgeschrieben und von einem Mitarbeiter zum nächsten weitergereicht. Man hat den Eindruck, dass die geplante U4 zum Findelkind geworden ist.

Und zum Friedhof: Die Planer waren nicht in der Lage, den Friedhof von einer beliebigen Grünfläche zu unterscheiden. Pro 16 hält dies für inakzeptabel.“

Erörterungstermin nicht vor Herbst 2006

Zum Erörterungstermin voraussichtlich im Herbst 2006 werden diejenigen Betroffenen eingeladen, die Einwendungen geltend gemacht haben. Dann können die Bedenken und Anregungen noch einmal mündlich dargelegt und mit Vertretern der VGF und des Regierungspräsidiums diskutiert werden. Danach wird über den Antrag der VGF entschieden.

Dr. Nikolaus Hasslinger und Dr. Ulrich Bosler tragen einen Wäschekorb voll Einwendungen zum Darmstädter RP

Nutzen-Kosten-Indikator zu gering

In der Tagespresse gab es eine breite Diskussion zur Nutzen-Kosten-Untersuchung. Dies lässt sich leicht nachvollziehen. Nur bei mehr Nutzen als Kosten gibt es Zuschüsse von Bund und Land. Die Fachleute berechnen einen sog. Nutzen-Kosten-Indikator; wenn dieser unter 1 liegt, dann besteht kein Anspruch auf Zuschüsse.

Es gab die Weigerung der Stadtverwaltung, die Nutzen-Kosten-Untersuchung zu veröffentlichen. Das legt natürlich den Verdacht nahe, dass die Nutzen-Kosten-Untersuchung nicht sehr positiv ausgefallen war oder Mängel hatte. Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung musste diese Analyse von 2004 den Fraktionen übergeben werden – aber eben erst nach Ablauf der Frist für Einwendungen.

In der Pro 16 zugespielten letzten Nutzen-Kosten-Unter­suchung fiel auf, dass zahlreiche Annahmen fehlerhaft waren (z.B. Einwohnerzahl auf dem Riedberg) und viele Kosten (z.B. für einen Bus-Ersatzverkehr) „vergessen“ wurden. Pro 16 hat deshalb in einer Plausibilitätsrechnung diesen Faktor nachgerechnet und kommt auf einen Wert von 0,82. Dies würde bedeuten, dass Bund und Land die Zuschüsse verweigern müssten.

Dr. Ulrich Bosler 

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